Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 19.05.2006 - 8 ME 50/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Einziehung des Jagdscheins; unsachgemäßer Umgang mit Fangschusswaffe
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 17 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 BJagdG; § 17 Abs. 3 Nr. 2 BJagdG; § 18 S. 1 BJagdG; § 5 Abs. 1 Nr. 2b WaffG
Rechtmäßigkeit der Ungültigkeitserklärung und Einziehung eines Jagdscheins; Zulässigkeit einer diesbezüglichen Androhung der sofortigen Vollziehung und der Erhebung eines Zwangsgelds; Voraussetzungen für die Ungültigkeitserklärung und Einziehung; Fehlen der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Ungültigkeitserklärung und Einziehung eines Jagdscheins; Zulässigkeit einer diesbezüglichen Androhung der sofortigen Vollziehung und der Erhebung eines Zwangsgelds; Voraussetzungen für die Ungültigkeitserklärung und Einziehung; Fehlen der ...
- Judicialis
BJagdG § 17 Abs. 1; ; BJagdG § 17 Abs. 3 Nr. 2; ; BJagdG § 18 S. 1; ; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einziehung, Jagdausübung, Jagdschein, Jäger, Munition, Pflichten, Ungültigkeitserklärung, Versagung, Waffe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 22.03.2006 - 11 B 745/06
- OVG Niedersachsen, 19.05.2006 - 8 ME 50/06
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 796
- NVwZ-RR 2006, 796 (Volltext mit amtl. LS)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 8 ME 116/04
Einziehung; Jagdschein; Regelvermutung; Rückwirkung; Ungültigkeitserklärung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2006 - 8 ME 50/06
Denn der Senat hat bereits entschieden, dass die o. g. Bestimmung über die Verweisung in § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG in allen Fällen zu beachten ist, in denen der Jagdschein - wie hier - nach dem 1. April 2003 ausgestellt oder verlängert worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 8.3.2005 - 8 ME 19/05 - Senatsbeschl. v. 1.6.2004 - 8 ME 116/04 - Senatsbeschl. v. 24.3.2004 - 8 ME 38/04 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2003 - 20 A 3239/03
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2006 - 8 ME 50/06
Zu diesen Pflichten gehört es nämlich, Schusswaffen erst dann zu laden, wenn mit ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch im Rahmen der Jagdausübung unmittelbar zu rechnen ist (vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 28.11.2003 - 20 A 3239/03 - § 3 Abs. 1 Satz 1 der Unfallverhütungsvorschriften der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften vom 1. Januar 2000).
- VGH Bayern, 13.05.2014 - 21 CS 14.720
Waffenrecht / Jagdrecht; Beschwerde unbegründet; Unzuverlässigkeit; schussbereite …
Zu diesen Pflichten gehört es nämlich, Schusswaffen erst dann zu laden, wenn mit ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch im Rahmen der Jagdausübung zu rechnen ist (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 19.05.2006 - 8 ME 50/06 - juris).